Satzung

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Verein für Regionalgeschichte der Gemeinde Scharbeutz und Umgebung e.V.". Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Eutin eingetragen. Sitz ist die Gemeinde Scharbeutz.

§ 2 Zweck und Ziel

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 52,55ff. AO.

2. Der Verein hat sich die Aufgabe gesetzt, die in der Gemeinde Scharbeutz und Umgebung vorhandenen geschichtlichen Funde, heimatkundlichen Objekte und Denkmaler zu erfassen, zu sammeln zu pflegen und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 3. Der Verein betreibt hierzu ein Museum mit dazugehörigem Museumsdepot und Werkstatt und eine historische Bibliothek. 4. Der Verein dient der Volksbildung. Er fördert die Museumsarbeit, veranstaltet Führungen, Ausstellungen und Vorträge. Er unterstützt die kulturellen Aktivitäten der Gemeinde Scharbeutz und arbeitet mit regionalen und überregionalen Institutionen zusammen. 5. Zur Erreichung der Vereinsziele betreibt der Verein unabhängige Arbeitsgruppen in den Feldern a) Lokalgeschichte

b) Museumsarbeit c) Restaurierung d) Archäologieförderung e) Öffentlichkeitsarbeit Weitere Arbeitsgruppen können gebildet werden.6. Der Verein will das Heimat- und Geschichtsbewusstsein vertiefen.

§ 3 Einbindung in die Gemeinde Scharbeutz

Die Gemeinde Scharbeutz als politische Instanz ist Mitglied des Vereins. Hierdurch wird von der Gemeinde das kulturpolitische Interesse an der Zielsetzung des Vereins bekundet und unterstützt. Die Arbeit des Vereins erhält dadurch eine langfristige Perspektive, die für die Wahrung der Sammlungsobjekte von entscheidender Bedeutung ist.

§ 4 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO 1977). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie und andere Personen dürfen nicht durch Vergütungen und Zuwendungen sowie durch andere Ausgaben begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die denVerein in ihren Bestrebungen unterstützen will und sich schriftlich zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt kann nur zum Schluß des Kalenderjahres erfolgen. Der Austritt ist schriftlich zu erklären und muß bis zum 30. November des Jahres beim Kassenführer vorliegen. Auf Beschluß des geschäftsführenden Vorstandes können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn sie 2 Jahre keinen Beitrag gezahlt oder sich vereinsschädigend verhalten haben. Gegen den Ausschluß kann das Mitglied binnen eines Monats nach schriftlicher Mitteilung des Beschlusses Einspruch erheben; über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

§ 7 Organe

Die Organe des Vereins sind

a. der Vorstand und

b. die Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier Vereinsmitgliedern:

dem Vorsitzenden

dem stellvertretenden Vorsitzenden dem Kassenwart dem Schriftführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter einer der Vorsitzenden vertreten.Der Vorstand kann nach Beschluss der Mitgliederversammlung erweitert werden ( z.B. Leiter von Arbeitsgruppen, Verwalter der Ausstellungsräumlichkeiten, Vertreter der Gemeinde Scharbeutz). In diesem Fall wird der Vorstand gem. § 8 Abs. I als geschäftsführender Vorstand bezeichnet.Der Vorstand wird alle 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen.

§ 9 Schriftführung und Kassenführung

Der Schriftführer besorgt den Schriftwechsel und führt Protokoll bei den Mitgliederversammlungen und gibt einmal im Jahr in Zusammenarbeit mit dem Vorstand einen schriftlichen Rechenschaftsbericht allen Mitgliedern.Die Regelung der Protokollführung in § 9 der Satzung beinhaltet auch die Protokollführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Das Protokoll ist von dem Protokollführer und dem 1.Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2.Vorsitzenden zu unterzeichnen.Der Kassenwart verwaltet das Vermögen und erhebt die Mitgliederbeiträge. Die Jahresrechnung ist durch 2 Mitglieder, die nicht zum Vorstand gehören dürfen, zu prüfen. Diese werden für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

§ 10 Mitgliederversammlung

Jährlich einmal sind die Mitglieder zu einer Jahreshauptversammlung einzuberufen. Die Einladung erfolgt 4 Wochen schriftlich vor der Versammlung. Anträge zur Tagesordnung sind 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig und beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Beschlüsse dürfen nur über solche Punkte gefaßt werden, die auf der Tagesordnung stehen. Für eine Satzungsänderung bedarf es 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung beschließt über

a) Wahlen des Vorstandes

b) Wahlen der Kassenprüfer c) die Entlastung des Vorstandes d) Höhe des Beitrages e) Änderung der Satzung f) Auflösung des Vereins g) die auf der Tagesordnung stehenden oder beantragten Punkte.

§11 Mittel

Der Verein erwirbt seine Mittel durch

a) Mitgliederbeiträge

b) Zuschüsse der Gemeinde Scharbeutz c) Spenden Die Beiträge setzt die Mitgliederversammlung fest. Der Beitrag soll bis zum 30.6. des Jahres gezahlt werden. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Über die satzungsgemäße Verwendung der Geldmittel und Sachwerte entscheidet der Vorstand.

§ 12 Auflösung

Die Auflösung des "Vereins für Regionalgeschichte der Gemeinde Scharbeutz und Umgebung e.V." kann nur in einer zu diesem Zweck ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit sämtlicher Mitglieder beschlossen werden. Sind weniger als 2/3 Mitglieder anwesend, muß eine erneute Versammlung einberufen werden. Diese kann die Auflösung mit 2/3 der anwesenden Mitglieder beschließen.Das gesamte Vermögen und Eigentum des Vereins fällt der Gemeinde Scharbeutz oder deren Rechtsnachfolger zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Eingetragen im Vereinsregister VR 448 beim Amtsgericht Eutin am 19.5.2003.

Änderung eingetragen am 22.07.2011.